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EuGH stärkt Sozialrecht ausländischer Leiharbeiter
zahlen & fakten
Wenn eine Leiharbeitsfirma hauptsächlich Arbeitskräfte ins EU-Ausland vermittelt, kann sie nicht einfach Sozialversicherungsvorschriften des Firmensitzlandes anwenden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-784/19) hervor. Wäre das nicht der Fall, könnte das dazu führen, dass sich Unternehmen »in dem Mitgliedstaat niederlassen würden, dessen Rechtsvorschriften im Be...
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