EuGH stärkt Sozialrecht ausländischer Leiharbeiter

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  • Lesedauer: 2 Min.

Wenn eine Leiharbeitsfirma hauptsächlich Arbeitskräfte ins EU-Ausland vermittelt, kann sie nicht einfach Sozialversicherungsvorschriften des Firmensitzlandes anwenden. Das geht aus einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs (Rechtssache C-784/19) hervor. Wäre das nicht der Fall, könnte das dazu führen, dass sich Unternehmen »in dem Mitgliedstaat niederlassen würden, dessen Rechtsvorschriften im Bereich der sozialen Sicherheit für sie am günstigsten wären«.

Hintergrund ist ein Fall, in dem ein Bulgare über eine örtliche Leiharbeitsfirma an ein deutsches Unternehmen vermittelt wurde. Weil die Leiharbeitsfirma nach Ansicht der Stadt Varna jedoch keine »nennenswerte Tätigkeit« in Bulgarien ausübte, verweigerte sie einen Antrag, der bescheinigen sollte, dass die bulgarischen Sozialstandards angewendet werden könnten.

Die Leiharbeitsfirma stellte daraufhin einen Antrag beim örtlichen Verwaltungsgericht, das sich entschloss, den EuGH um eine Stellungnahme zu bitten.

Viele stellen sich auf Arbeit neben der Rente ein

Mehr als jeder dritte Deutsche ab 50 Jahre rechnet damit, im Alter arbeiten zu müssen, weil die Rente nicht reicht. In einer Umfrage des Marktforschers Toluna gab jeder fünfte Rentner an, dass die geringe Rente den eigenen Lebensträumen einen Strich durch die Rechnung mache. Bei den Berufstätigen über 50 befürchten 46 Prozent der Befragten, dass eine geringe Rente zum Hindernis für einen glücklichen Lebensabend werden könnte.

Vor allem Mieter rechnen, aufgrund hoher Mieten neben der Rente weiter arbeiten zu müssen. 42 Prozent gaben an, dass ihre Rente nicht ausreicht. Bei Immobilienbesitzern stimmte rund jeder Vierte dieser Aussage zu. Insgesamt sorgen sich eher Frauen als Männer davor, auch im Rentenalter arbeiten zu müssen. Agenturen/nd

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