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Flexibilität nur für das Kapital

Nicolas Šustr über das ungleiche Streikrecht in der Republik

Juristisch lebt beim Streikrecht die alte Bundesrepublik fort. In geordneten Verfahren sollen Beschäftigte sich erst einmal organisieren, Betriebsräte gründen, sich einer etablierten Gewerkschaft anschließen und dann auf sehr formalisierte Weise einen Streik auf den Weg bringen. Es sind Regelungen aus einer Zeit, als mindestens jahrzehntealte Konzerne in großen Fabriken Produkte herstellten und ni...

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