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Hartz IV ist Menschenhass
Lisa Ecke zum neuen Urteil des Bundessozialgerichts
Ein neues Urteil vom Bundessozialgericht in Kassel zeigt einmal mehr, wie menschenverachtend das System Hartz IV ist. Geklagt hatte ein Kellner, der wegen seines geringen Gehalts aufstockend die Sozialleistung erhält. Ihm wurde jedoch vom Jobcenter sein staatliches Existenzminimum gekürzt, weil sein Arbeitgeber ihm an jedem Werktag eine kostenlose Mahlzeit zur Verfügung stellt.
Das oberste Sozialgericht hat nun geurteilt, dass diese Kürzung rechtmäßig ist. Demnach stellt das im Arbeitsvertrag zugesicherte Essen des Kellners ein Einkommen dar. Dieses dürfe folglich bei der Berechnung der Hartz-IV-Leistungen mit berücksichtigt werden.
Dabei spielt es in der Logik der Hartz-IV-Rechtssprechung keine Rolle, ob jemand das zur Verfügung gestellte Essen gar nicht isst, etwa aus Unverträglichkeit oder weil das Essen einfach nicht schmeckt. Es ist auch egal, ob jemand – wie der klagende Kellner und Vater –, die Mahlzeit auf der Arbeit nicht nutzt, weil er lieber viel Zeit mit seiner Familie, insbesondere der behinderten Tochter, verbringen will.
Wer auf das staatliche Existenzminimum angewiesen ist, hat nicht einmal das Recht zu entscheiden, wann, wo und welche Art von Essen er oder sie zu sich nehmen will. Werden die »kostenlos« zur Verfügung gestellten Mahlzeiten nicht gegessen und zeitgleich der Regelsatz gekürzt, bleibt nur die Option, noch mehr an anderen lebenswichtigen Ausgaben zu sparen. Wäre da nicht das Problem, dass der Hartz-IV-Regelsatz schon extrem kleingerechnet wird, zahlreiche Ausgaben nicht oder ungenügend berücksichtigt sind. Betroffene müssen also sowieso unterhalb der Armutsgrenze leben und können nicht einfach die Ausgaben fürs Essen von anderen Posten abzwacken.
Wer auf Hartz IV angewiesen ist, wird nicht nur gezielt in Armut gehalten. Betroffenen wird zudem ihr Recht auf freie Entscheidungen genommen. Das muss endlich ein Ende haben.
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