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Einfacher nach neuem Gesetz, aber nicht im Alleingang
Einbau von Klimageräten im Wohneigentum
Für die Einbaugenehmigung ist eine einfache Mehrheit der Wohnungseigentümer erforderlich, da die Fassade Gemeinschaftseigentum ist. Eine gerichtliche Anfechtung ist nach dem neuem Gesetz schwieriger.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1155420.einfacher-nach-neuem-gesetz-aber-nicht-im-alleingang.html
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