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Wenn der Vermieter auf Hartz-IV-Leistungen zugreifen will

Schuldeneintreibung beim Jobcenter

Das Jobcenter darf mit der Grundsicherung keine Altschulden einer ehemaligen Mieterin abzahlen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1156128.wenn-der-vermieter-auf-hartz-iv-leistungen-zugreifen-will.html

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