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Kein höherer Bezug durch Maskenpflicht
hartz-IV-Bezug
Eine angeordnete Maskenpflicht führt nicht zu höheren Hartz-IV-Leistungen. Die Sozialhilfeempfänger müssen die FFP2-Masken von ihrem Regelbetrag kaufen.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1156368.kein-hoeherer-bezug-durch-maskenpflicht.html
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