Kein höherer Bezug durch Maskenpflicht
hartz-IV-Bezug
FFP2-Maskenpflicht gibt es weitgehend vor allem im öffentlichen Nahverkehr und beim Einkaufen. Zwei Empfänger von Grundsicherung (Hartz-IV-Leistungen) beantragten daraufhin beim Jobcenter Extraleistungen für diesen staatlich verordneten zusätzlichen Bedarf: Wöchentlich 20 Masken sollte ihnen die Sozialbehörde zur Verfügung stellen oder 129 Euro pro Monat/Person.
Das Jobcenter lehnte das ebenso ab wie das Sozialgericht Düsseldorf. Auch vor dem Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen (Az. L 21 AS 525/21 B ER) hatten die beiden Hilfeempfänger keinen Erfolg. Es handle sich nicht um einen Mehrbedarf, den die Sozialbehörde übernehmen müsse, erklärte das LSG. Wenn die Antragsteller ihre Einsparmöglichkeiten nutzten, könnten sie diesen Bedarf aus dem Regelbetrag decken.
Ihrem Anliegen könne schon deshalb nicht entsprochen werden, weil sie einen überhöhten Bedarf an Masken und einen viel zu hohen Maskenpreis veranschlagten. Mittlerweile bekomme man Masken für 1 Euro und weniger pro Stück. Den monatlichen Bedarf von zehn Masken pro Person könne man mit höchstens zehn Euro decken. Zehn Masken pro Monat reichten bei sachgerechter Handhabung, denn so könnten die Masken mehrmals eingesetzt werden. OnlineUrteile.de
Wir haben einen Preis. Aber keinen Gewinn.
Die »nd.Genossenschaft« gehört den Menschen, die sie ermöglichen: unseren Leser:innen und Autor:innen. Sie sind es, die mit ihrem Beitrag linken Journalismus für alle sichern: ohne Gewinnmaximierung, Medienkonzern oder Tech-Milliardär.
Dank Ihrer Unterstützung können wir:
→ unabhängig und kritisch berichten
→ Themen sichtbar machen, die sonst untergehen
→ Stimmen Gehör verschaffen, die oft überhört werden
→ Desinformation Fakten entgegensetzen
→ linke Debatten anstoßen und vertiefen
Jetzt »Freiwillig zahlen« und die Finanzierung unserer solidarischen Zeitung unterstützen. Damit nd.bleibt.