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Von Spruchbändern, Aufklebern und Parolen

Mietrecht und freie Meinungsäußerung

Es besteht kein Anspruch des Vermieters auf Beseitigung eines am Balkon angebrachten Transparentes mit der Aufschrift »Wir lassen uns nicht Luxussanieren!« Wie ist in diesem Fall die Rechtsgrundlage?

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1156796.von-spruchbaendern-aufklebern-und-parolen.html

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