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Finanzamt darf »Erfolgsbonus« nicht als Einnahme bewerten
Nach bestandener beruflicher Fortbildung Darlehen erlassen
Nach bestandener beruflicher Fortbildung darf das Finanzamt den »Erfolgsbonus« (Erlassenes Darlehen) nicht als Einnahme der Arbeitnehmerin bewerten.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157048.finanzamt-darf-erfolgsbonus-nicht-als-einnahme-bewerten.html
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