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Sterbegeld für Beamte ist steuerpflichtig

Steuertipps

Nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs ist das pauschale Sterbegeld für Beamte steuerpflichtig. Eine Befreiung gilt nur wegen Hilfsbedürftigkeit.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157050.sterbegeld-fuer-beamte-ist-steuerpflichtig.html

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