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Der Arbeitgeber darf die Rückkehr aus Homeoffice anordnen

Es besteht kein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice

Arbeiten im Homeoffice ist nicht auf immer und ewig festgeschrieben. Der Arbeitgeber kann seine Entscheidungen durchaus ändern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157058.der-arbeitgeber-darf-die-rueckkehr-aus-homeoffice-anordnen.html

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