Artikel per E-Mail empfehlen
Sie versenden Überschrift und Teaser sowie den Link auf den Artikel im Online-Angebot von nd. Optional können Sie noch eine Nachricht dazuschreiben.
Sie versenden nur einen Auszug und einen Link, nicht den gesamten Text des Artikels.
Der Arbeitgeber darf die Rückkehr aus Homeoffice anordnen
Es besteht kein Anspruch auf Arbeiten im Homeoffice
Arbeiten im Homeoffice ist nicht auf immer und ewig festgeschrieben. Der Arbeitgeber kann seine Entscheidungen durchaus ändern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157058.der-arbeitgeber-darf-die-rueckkehr-aus-homeoffice-anordnen.html
Bitte alle mit * gekennzeichneten Felder ausfüllen.