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Eine Unterschrift allein mit »i.A.« ist nicht rechtskräftig
unwirksame kündigung
Die Kündigung eines Mietvertrags durch einen Stellvertreter ist wirksam, wenn die Stellvertretung in dem Kündigungsschreiben offengelegt wird.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157273.eine-unterschrift-allein-mit-i-a-ist-nicht-rechtskraeftig.html
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