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Verfall oder mit dem Resturlaub ins nächste Jahr?

Alle Jahre wieder - Der Resturlaub

In bestimmten Fällen kann der Resturlaub ins kommende Jahr übertragen werden. Verfallen können sie nicht einfach. Wichtig ist, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer rechtzeitig auf den Verfall von Resturlaub hinweist.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157559.resturlaub-verfall-oder-mit-dem-resturlaub-ins-naechste-jahr.html

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