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Abschlepper müssen auf Kosten achten

falschparker

Ein Halter muss keine überhöhte Abschleppkosten für seine falsch geparkten Pkw zahlen. Der Abschleppdienst darf keine zwei Abschleppwagen in kurzer Folge für kurze Umsetzungen losschicken.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1157777.abschlepper-muessen-auf-kosten-achten.html

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