Gesellschaftlich irrelevante Gruppe schützt Ungeborene

Beratungsstellen für Schwangere, die Scheine für die Abtreibung ausstellen, müssen wegen katholischer Kirche Kürzungen befürchten

Eine Frau Ende 20 kommt in die Beratungsstelle des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) in Potsdam. Sie ist in der 9. Woche schwanger, aber ihr Freund will das Kind nicht. Sie soll abtreiben. Nach dem Gespräch entscheidet sie sich, das Kind zu bekommen. Der Freund trennt sich. Die Frau muss aus seiner Wohnung ausziehen. Das DRK hilft bei der Suche nach einer neuen Bleibe und bei den Unterhaltsforderungen an den Vater, die bei Gericht durchgesetzt werden müssen. Es organisiert außerdem Unterstützung vom Jobcenter und von der Stiftung »Hilfe für Familien in Not«. Immer wieder holt sich die junge Mutter Unterstützung in der Beratungsstelle.

Stefanie Theil arbeitet dort. Am Mittwoch berichtet sie über diesen Fall aus der Praxis bei einer Anhörung im Sozialausschuss des Landtags. Mit zusätzlichen Projektmitteln habe die Beratungsstelle dreimal so viele Menschen erreichen können wie sonst. Doch mehr Geld gebe es leider nicht.

Insgesamt droht in Brandenburg ab Januar sogar eine Kürzung bei der Schwangerschaftsberatung. Wieso? 52 Beratungsstellen gibt es im Bundesland. Fünf davon betreibt die Caritas. Doch die Caritas stellt seit dem Jahr 2001 auf Anweisung der katholischen Kirche nicht mehr die Beratungsscheine aus, die für eine Abtreibung erforderlich sind. Bei der Vergabe der Zuschüsse behandelte das Land Brandenburg die Caritas deshalb nachrangig. Das bedeutet: Wenn ein Überangebot an Beratungskapazitäten erkennbar war - mindestens eine Vollzeitstelle je 40 000 Einwohner ist gesetzlich vorgeschrieben - dann kamen zuerst jene Beratungsstellen zum Zug, die Beratungsscheine ausstellen. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2015 war dies jedoch nicht mehr zulässig. Die Schwangerschaftsberatung der Caritas wurde danach über den eigentlichen Bedarf hinaus vom Land finanziert. Nun liegt ein Gesetzentwurf vor, der bei einem Überangebot an Beratungskapazitäten ein Auswahlverfahren vorsieht. Berücksichtigt werden sollen etwa die Auslastung der Beratungsstelle sowie die Art und der Umfang ihres Beratungsangebots.

Die Wohlfahrtsorganisationen fürchten, dass es bei einer Auswahl nach Auslastung nach Statistiken geht, die in den vergangenen Jahren nicht einheitlich geführt worden sind. Denn manche Beratungsstellen zählten die Fälle nach Personen, die anderen nach einzelnen Gesprächen - wie beschrieben suchen manche Frauen mehrmals Rat.

Zu all diesen Fragen gibt es am Mittwoch die Anhörung im Landtag. Dabei erklären die eingeladenen Expertinnen, dass wegen der Gesetzesänderung vielleicht keine Beratungsstellen geschlossen werden, zumindest nicht sofort. Es könnten aber für Beraterinnen, die ohnehin schon in Teilzeit arbeiten, die Stunden reduziert werden. Wenn diese dann kündigen, werde man zu den schlechten Konditionen schwer neues Personal finden. Ohnehin trage das Land nur 80 Prozent der Kosten. Folge sei ein Haustarifvertrag beim Landesverband Pro Familia mit geringeren Gehältern, erläutert Katja Kahle, die im Verband Assistentin der Geschäftsführung ist. Die Wohlfahrtsverbände würden gern Tarif zahlen und wünschen sich, dass der Staat die Kosten komplett übernimmt.

Wenn die Strukturen ausgedünnt werden, könnte das weite Wege mit bis zu 3,5 Stunden Anfahrt für die Rat suchenden Frauen bedeuten, rechnet die Landtagsabgeordnete Sahra Damus (Grüne) besorgt vor. Sie bedauert, dass die Caritas keine Beratungsscheine ausstellt. Ob denn den Frauen wenigstens gleich gesagt wird, dass sie dort keinen Schein bekommen? Immerhin müsse es zuweilen sehr schnell gehen. Wenn eine Schwangerschaft nicht gleich erkannt werde, müsse sich die Schwangere innerhalb weniger Tage entscheiden, weil sie sonst keinen Arzttermin mehr für eine Abtreibung bekomme. Denn Abtreibungen sind nur bis zur 14. Schwangerschaftswoche zulässig.

»Wir weisen darauf hin, sobald offenkundig wird, dass es um einen Abbruch geht«, antwortet Dorothée Lattig vom Caritasverband. Der Hinweis finde sich in der Regel auch im Internetangebot und in den Flyern der Beratungsstellen. Es werde im Beratungsgespräch auch informiert, wo es den Beratungsschein gibt, versichert Lattig.

Die CDU-Abgeordnete Roswitha Schier springt Lattig bei und sagt: »Ich glaube, dass Frauen, die sich für eine Beratung bei der Caritas entscheiden, wissen, dass sie dort keinen Schein bekommen.«

Lattig erzählt den Abgeordneten etwas vom »Schutz des ungeborenen Lebens«, für den die Caritas »konsequent« eintrete. Sie behauptet: »Die katholische Kirche ist eine gesellschaftlich relevante Gruppe.« In Brandenburg leben aber nur rund 90 000 Katholiken. Das sind gerade einmal 3,6 Prozent der Bevölkerung. Dazu gehört auch die AfD-Abgeordnete Kathleen Muxel. Sie verrät: »Als Katholikin unterstütze ich ALfA.« Das ist die fundamentalistische Aktion Lebensrecht für alle, die nach eigenen Angaben bundesweit 11 000 Mitglieder zählt.

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