Kein Kontrolleur fragt nach der Impfung

In Bus und Bahn gilt die 3G-Regel - doch bis 7. Dezember soll das in Regionalzügen nur durchgesagt werden

Seit Mittwoch müssen Fahrgäste in Bussen und Bahnen geimpft, genesen oder getestet sein (3G-Regel). Auf Verlangen sollen sie die Nachweise vorzeigen. Ein Praxistest ergibt: Bei insgesamt vier Bahnfahrten mit Regionalzügen am Mittwoch von Berlin nach Cottbus und am Donnerstag von Berlin nach Frankfurt (Oder) fragt kein Schaffner nach dem Impfnachweis. Nur die Fahrkarten wollen sie sehen. Tatsächlich spricht die DB Regio AG in einer Dienstanweisung auch von zwei Phasen. In Stufe eins bis zum 7. Dezember soll lediglich in den Durchsagen auf die Nachweispflicht hingewiesen werden. Erst danach sollen die Zugbegleiter mit den Fahrscheinen auch die Nachweise kontrollieren, allerdings nur, wenn sie mindestens einen Kollegen im Zug haben. Im Praxistest wurde aber bei den Durchsagen nur auf die Maskenpflicht aufmerksam gemacht. Von der 3G-Regel war keine Rede.

Die Corona-Kontrollen in Bussen und Bahnen seien in den ersten Tagen ohne größere Schwierigkeiten durchgeführt worden, teilte Bereichsleiter Jürgen Roß vom Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg (VBB) am Donnerstag mit. In einer Sondersitzung des Infrastrukturausschusses im brandenburgischen Landtag sagte er, es gebe keine Hinweise darauf, dass es zu außergewöhnlichen Problemen gekommen sei. Alle beteiligten Stellen würden sich redlich Mühe geben, die Sache zu einem Erfolg werden zu lassen.

Allerdings sei man erst »im Tag zwei nach dem Inkrafttreten«, schränkte Roß ein, der im VBB für Planung und Fahrgastinformation zuständig ist. Da die neuen Kontrollen für kleine Kinder und für Schüler nicht gelten, diese aber »in der Fläche« 70 Prozent der Fahrgäste ausmachen (Stichwort: Schulbus), seien die durch das neue Infektionsschutzgesetz geforderten zusätzlichen Kontrollaufgaben gar nicht so groß. Man müsse sich dabei auf einen »relativ kleinen Teil der Passagiere« konzentrieren, was »in den bewährten Strukturen« erfolgen könne.

Zu Beginn der auf Antrag der AfD einberufenen Sondersitzung erläuterte Infrastrukturminister Guido Beermann (CDU), dass bundesweit nur noch solche Personen den öffentlichen Personennahverkehr benutzen dürften, die geimpft, genesen oder getestet sind. Die 3G-Regel gelte seit 24. November auch für das Fahr- und Sicherheitspersonal in den Verkehrsmitteln. Passagiere seien verpflichtet, Nachweise mit sich zu führen. Ein Corona-Schnelltest sei 24 Stunden gültig, ein PCR-Test 48 Stunden. Ausnahmen gelten für Kinder bis zum sechsten Lebensjahr oder für das Taxigewerbe. Wer die geforderten Dokumente nicht vorweisen könne, müsse ein Bußgeld zahlen, unter Umständen werde dazu die Polizei eingeschaltet. Das kontrollierende Personal sei berechtigt, Menschen ohne Nachweis von der Weiterfahrt auszuschließen. Beermann kündigte an, das Land Brandenburg werde die Verkehrsbetriebe wegen der zusätzlichen Kontrollaufgaben finanziell unterstützen.

Nach Informationen des Gesundheitsministeriums gibt es derzeit 336 Testzentren in Brandenburg, also deutlich weniger als zu der Zeit, da diese Tests schon einmal grundsätzlich kostenlos waren. Nun, da die Tests erneut kostenfrei seien, müsse um die Eröffnung weiterer Testzentren geworben werden. Bis zum 15. Dezember werden Neuanmeldungen entgegengenommen, die dann genehmigt werden müssen. Auf den Einwand der AfD, am Sonntag öffne nicht jedes Testzentrum, so dass Ungeimpfte am Montag nicht mit Bus oder Bahn zur Arbeit fahren könnten, sagte Minister Beermann, diese Annahme sei »hochspekulativ«. Die Abgeordnete Nicole Walter-Mundt (CDU) äußerte: »So langsam kriege ich schlechte Laune.« Man könne solchen Problemen entgehen, indem man sich impfen lasse, erinnerte Walter-Mundt. Das meinte auch der Abgeordnete Andreas Büttner (Linke), der es dennoch eine »berechtigte Frage« nannte, wie nun wieder ausreichend Testkapazitäten aufgebaut werden könnten. »Die Verkehrsbetriebe müssen mit der Situation jetzt umgehen«, sagte Büttner.

AfD-Fraktionschef Christoph Berndt forderte Walter-Mundt und Büttner auf, sich ihre »Glaubenssätze« für die abendliche Sondersitzung des Landtags zu sparen. Angesichts der Impfdurchbrüche sei der Hinweis auf das Impfen »lächerlich«, behauptete er. Minister Beermann wies die Vermutung der AfD zurück, bei den Kontrollen würden personenbezogene Daten erhoben. Das geschehe genauso wenig wie bei der Fahrkartenkontrolle. Sollte jemand die 3G-Nachweise nicht dabeihaben, gelte das Gleiche, wie wenn er keinen gültigen Fahrschein habe. Auch dann werde ein Bußgeldverfahren eingeleitet.

Abonniere das »nd«
Linkssein ist kompliziert.
Wir behalten den Überblick!

Mit unserem Digital-Aktionsabo kannst Du alle Ausgaben von »nd« digital (nd.App oder nd.Epaper) für wenig Geld zu Hause oder unterwegs lesen.
Jetzt abonnieren!

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal