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Steuervorteile, wenn eine zusätzliche Abfindung gezahlt wird
Die sogenannte Sprinterklausel
Eine zusätzlich gezahlte Abfindung, die nach Wahrnehmung einer sogenannten »Sprinterklausel« gezahlt wird, ist ermäßigt zu besteuern.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159559.steuervorteile-wenn-eine-zusaetzliche-abfindung-gezahlt-wird.html
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