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Sind Lichterketten am Balkon so ohne Weiteres anzubringen?

Wie Wohnungseigentümer Streit vorbeugen können

In der Adventszeit dekorieren viele gerne ihren Balkon mit Lichterketten. Dabei müssen Wohnungseigentümer einige Punkte beachten. Balkone sind Gemeinschaftseigentum.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159563.sind-lichterketten-am-balkon-so-ohne-weiteres-anzubringen.html

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