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Die Entziehung des Eigentums nur bei grober Pflichtverletzung

aus dem modernisierten wohnungseigentumsgesetz

Die Entziehung des Eigentums ist eine der einschneidendsten Maßnahmen des Wohnungseigentumsgesetzes. Tatsächlich wird dem Einzelnen gegen seinen Willen das Eigentum entzogen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1159796.die-entziehung-des-eigentums-nur-bei-grober-pflichtverletzung.html

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