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Statt Einkünfte aus der Landwirtschaft einen Entnahmegewinn und Erbbauzinsen versteuern

erbbaurecht auf ackerland

Eine Verpächterin wehrte sich gegen höhere Steuerforderungen. Danach soll sie statt der Einkünfte aus der Landwirtschaft einen Entnahmegewinn und Erbbauzinsen versteuern.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160410.statt-einkuenfte-aus-der-landwirtschaft-einen-entnahmegewinn-und-erbbauzinsen-versteuern.html

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