Statt Einkünfte aus der Landwirtschaft einen Entnahmegewinn und Erbbauzinsen versteuern

erbbaurecht auf ackerland

  • OnlineUrteile.de
  • Lesedauer: 2 Min.

Der Vater der Steuerzahlerin hatte die Landwirtschaft aufgegeben und 14 Hektar Ackerland an andere verpachtet. Von ihm hatte sie die landwirtschaftlichen Flächen geerbt. Sie verpachtete sie weiterhin und versteuerte jahrelang Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft. 2011 überließ sie einer Kommanditgesellschaft (KG) eine Teilfläche von 3,5 Hektar und räumte der KG ein Erbbaurecht für 50 Jahre ein. Damit bekam die KG das Recht, gegen die regelmäßige Zahlung von Erbbauzinsen auf dem Grundstück ein Haus zu errichten. Dazu kam es nicht, auf dem Grund wurde weiter Getreide angebaut.

Nun wurde das Finanzamt aktiv: Das Erbbaurecht stelle eine dauerhafte Nutzungsänderung der Teilfläche dar. Damit gehöre dieses Grundstück nicht mehr zum landwirtschaftlichen Betriebsvermögen, sondern zum Privatvermögen der Grundeigentümerin. Deshalb müsse sie für 2011/2012 einen Entnahmegewinn - die »Entnahme aus dem Betriebsvermögen« - und die jährlichen Erbbauzinsen als Einkünfte aus Vermietung versteuern.

Gegen die höhere Steuerforderung wehrte sich die Verpächterin: Nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs seien ursprünglich landwirtschaftlich genutzte Grundstücke zwar nicht mehr zum Betriebsvermögen zu zählen, wenn sich die Nutzung dauerhaft ändere und wenn die Änderung mehr als zehn Prozent der Gesamtfläche eines landwirtschaftlichen Betriebs betreffe. In ihrem Fall sei die mit dem Erbbaurecht beabsichtigte Bebauung und die Nutzungsänderung ausgeblieben.

Dass die KG später ihre Absichten änderte und kein Haus baute, spiele keine Rolle, urteilte das Finanzgericht Münster (Az. 13 K 2130/17). Hier komme es nur auf den Willen der Betriebsinhaberin an. Sie habe das Grundstück für einen Zeitraum von mindestens 50 Jahren dauerhaft ihrem Verpachtungsbetrieb entzogen. Durch diese Nutzungsänderung verdränge die »Vermögensverwaltung die landwirtschaftliche Betätigung«. Der Steuerbescheid sei rechtmäßig. OnlineUrteile.de

#ndbleibt – Aktiv werden und Aktionspaket bestellen
Egal ob Kneipen, Cafés, Festivals oder andere Versammlungsorte – wir wollen sichtbarer werden und alle erreichen, denen unabhängiger Journalismus mit Haltung wichtig ist. Wir haben ein Aktionspaket mit Stickern, Flyern, Plakaten und Buttons zusammengestellt, mit dem du losziehen kannst um selbst für deine Zeitung aktiv zu werden und sie zu unterstützen.
Zum Aktionspaket

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal