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Recht der Gegenwart anpassen

Birthe Berghöfer über die Pläne zur Abschaffung des Paragrafen 219a

Während etliche Menschen Humbug, ja sogar Hass und Hetze ins Netz stellen dürfen, ist es Ärzt*innen durch den Paragraf 219a untersagt, sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu veröffentlichen. Doch das Bundesjustizministerium handelt endlich.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1160520.paragraf-a-recht-der-gegenwart-anpassen.html

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