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- Paragraf 219a
Recht der Gegenwart anpassen
Birthe Berghöfer über die Pläne zur Abschaffung des Paragrafen 219a
Wer heute Informationen braucht, sucht diese zunächst im Internet. Das ist die Lebensrealität der allermeisten Menschen im 21. Jahrhundert. Doch während ein Großteil Humbug, ja sogar Hass und Hetze ins Netz stellen darf, ist es Ärzt*innen untersagt, sachliche Informationen zum Schwangerschaftsabbruch zu veröffentlichen. Sie müssen wegen des Paragrafen 219a mit strafrechtlichen Ermittlungen und Verurteilungen rechnen. 2021 wurde die Ärztin Alicia Baier sogar für ein Interview wegen »Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft« angezeigt.
Ein »unhaltbarer Zustand« urteilte Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) am Montag zurecht. Daher habe er nun einen Referentenentwurf zur Abschaffung des Paragrafen eingebracht. Dies ist nicht nur lang ersehnt, sondern dürfte ganz konkrete Folgen haben: Menschen, die vor der schwierigen Frage nach einem Schwangerschaftsabbruch stehen, finden dann nicht mehr nur Seiten von Abtreibungsgegner*innen im Netz, sondern auch fachliche Informationen. Im besten Fall würden sogar mehr Praxen darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen oder gar damit anfangen. Darin liegt ein weiterer wichtiger Schritt: die Schließung des Engpasses in der medizinischen Versorgung von ungewollt Schwangeren.
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