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Anklage gegen früheren KSK-Kommandeur

Die Amnestie für Munitionsdiebe könnte dem General als Strafvereitelung im Amt ausgelegt werden

Die Staatsanwaltschaft wirft dem ehemaligen Kommandeur des Kommandos Spezialkräfte Markus Kreitmayr unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor. Die von ihm gewährte Amnestie für Munitionsdiebe könnte als Strafvereitelung bewertet werden.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1161135.ksk-affaere-anklage-gegen-frueheren-ksk-kommandeur.html

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