Anklage gegen früheren KSK-Kommandeur

Die Amnestie für Munitionsdiebe könnte dem General als Strafvereitelung im Amt ausgelegt werden

Nach der Munitionsaffäre beim Kommando Spezialkräfte (KSK) hat die Staatsanwaltschaft Tübingen am vergangenen Freitag Anklage gegen den früheren KSK-Kommandeur, Brigadegeneral Markus Kreitmayr, erhoben. Die Anklagebehörde werfe ihm unterlassene Mitwirkung bei Strafverfahren vor, sagte der Erste Staatsanwalt Nicolaus Wegele. Hintergrund ist nach Angaben von Wegele, dass bei der jährlichen Munitionsinventur für das Jahr 2019 erhebliche Fehlbestände im KSK-Munitionslager in Calw entdeckt wurden. Der Wert der fehlenden Munition habe rund 28 000 Euro betragen. Der Inventurbericht sei dem Brigadegeneral bekannt gewesen, sagte Wegele.

Kreitmayr habe daraufhin entschieden, dass die Soldaten straffrei und anonym Munition zurückgeben können. Dabei sei mehr Munition zusammengekommen, als die als vermisst gemeldete. Der Kern des Vorwurfs sei, dass der damalige KSK-Kommandeur zumindest damit hätte rechnen müssen, dass die Munition zum Teil gestohlen worden war. Durch das Ermöglichen der anonymen Rückgabe sei die Verfolgung dieser Straftaten unmöglich gemacht worden, erläuterte Wegele.

Auf »nd«-Nachfragen am Dienstag, welche Kontrollebenen seitens des Ministeriums eingeführt wurden, um die KSK-Aktivitäten besser beurteilen zu können, war die Pressestelle des Bundesverteidigungsministeriums (BMVg) nicht auskunftsfähig und verwies auf die Pressestellen des Heeres und der Streitkräftebasis, denen die Bearbeitung bis Redaktionsschluss dieser Ausgabe jedoch nicht möglich sei. Auch die Frage, ob nach Ansicht der Hausleitung des BMVg die Abgabe des Falls Kreitmayr durch den Generalinspekteur Eberhard Zorn an die Staatsanwaltschaft rechtzeitig erfolgte, ließ die Pressestelle zunächst unbeantwortet. Zorn war für die Untersuchung der KSK-Affäre verantwortlich.

Die Munitionsaffäre im KSK war Ende Mai 2020 öffentlich geworden, nachdem bei einem Soldaten der Eliteeinheit Waffen, Munition und Nazidevotionalien gefunden worden waren. Was für sich genommen bereits zu einer Affäre ausgereicht hätte, wuchs sich durch das Handeln des damaligen Kommandeurs Kreitmayr zum Skandal aus. Statt disziplinarrechtliche Ermittlungen zu starten und angesichts der Menge fehlender Munition die Abgabe des Falls an Strafverfolgungsbehörden einzuleiten, sicherte er seinen Soldat*innen bei Rückgabe der Munition Straffreiheit zu. Dass am Ende mehr als die vermisste Munition gefunden wurde, ließ auf Chaos und geduldete Gleichgültigkeit in der Eliteeinheit schließen.

»Der Fall Kreitmayr führt noch einmal eindrucksvoll die seit Jahren bestehende Kultur der Recht- und Straflosigkeit innerhalb des KSK vor Augen«, sagte die Bundestagsabgeordnete Martina Renner (Linke) am Dienstag gegenüber »nd«. So wurde zunächst lange intern ermittelt. Im Heer wie auch an der Spitze des Verteidigungsministeriums waren spätestens im Sommer 2020 Informationen zur Munitionsamnestie angekommen.
Innerhalb des Bundesverteidigungsministeriums hat sich nach Ansicht Renners ein System entwickelt, welches vollkommen losgelöst von bestehenden Gesetzen agiere. »Es braucht eine klare Anordnung des Ministeriums, in Zukunft frühzeitig mit Strafverfolgungsbehörden zu kooperieren«, so Renner.

In einer Stellungnahme der Rechtsanwälte Bernd Müssig und Christian Mensching hieß es, die gegen Kreitmayr in der Anklage erhobenen Vorwürfe seien tatsächlich und rechtlich unbegründet. Bis zu einem rechtskräftigen Abschluss des Verfahrens gilt Kreitmayr als unschuldig.

Der Ex-KSK-Kommandeur war 2021 ein weiteres Mal in die Schlagzeilen geraten, als seine Trunkenheitsfahrt bekannt wurde, bei der bei ihm ein Blutalkoholwert von 1,8 Promille ermittelt wurde. Mit dpa

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