Negativzinsen haben längst auch Durchschnittssparer erreicht

Bittere Zeiten für die Sparer

  • Lesedauer: 2 Min.

Bittere Zeiten brechen für Sparer in Deutschland an: Daten des Vergleichsportals Verivox zufolge verlangt inzwischen etwa jedes dritte von etwa 1300 ausgewerteten Kreditinstituten Negativzinsen ab bestimmten Summen.

»Negativzinsen sind zu einem Massenphänomen geworden und haben längst auch den Durchschnittssparer erreicht«, sagte Oliver Maier, Geschäftsführer der Verivox Finanzvergleich GmbH. Demnach erheben mindestens 423 Banken und Sparkassen von Privatkunden ein sogenanntes Verwahrentgelt auf Tagesgeld-, Giro- oder Verrechnungskonten. Das sind 245 mehr als 2020. Nach Daten des Verbraucherportals Biallo verlangen sogar knapp 550 Geldhäuser Negativzinsen auf private Guthaben. 2021 führten den Angaben zufolge fast 300 Institute ein Verwahrentgelt für Guthaben auf dem Tagesgeld- oder Girokonto ein.

Lange Zeit wurden bei großen Summen ab 100 000 Euro Negativzinsen fällig. Doch mindestens 155 Banken berechnen das Verwahrentgelt bereits ab einem Gesamtguthaben von 50 000 Euro oder weniger. Immer häufiger würden die Negativzinsen auch für kleinere Summen ab 5000 Euro fällig.

Die meisten Sparkassen und Banken orientieren sich bei der Höhe des Verwahrentgeltes an dem Zins von 0,5 Prozent, den sie auf einen Teil ihrer überschüssigen Einlagen zahlen müssen, wenn sie diese bei der Europäischen Zentralbank (EZB) parken. Verivox zufolge gehen 19 Geldhäuser noch darüber hinaus und stellen zumindest einem Teil der Kundschaft Negativzinsen von 0,55 bis 1 Prozent in Rechnung.

Ob Kreditinstitute Negativzinsen erheben dürfen, ist rechtlich umstritten. Verbraucherschützer halten Negativzinsen auf private Guthaben auf Giro- und Tagesgeldkonten generell für unzulässig. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat deshalb Klagen gegen Kreditinstitute erhoben und sieht sich durch ein Urteil des Landgerichts Berlin (Az. 16 O 43/21) bestätigt. Das Gericht hatte in erster Instanz entsprechende Klauseln im Preisverzeichnis eines Geldhauses für unzulässig erklärt. Das Kreditinstitut legte inzwischen Berufung ein.dpa/nd

Werde Mitglied der nd.Genossenschaft!
Seit dem 1. Januar 2022 wird das »nd« als unabhängige linke Zeitung herausgeben, welche der Belegschaft und den Leser*innen gehört. Sei dabei und unterstütze als Genossenschaftsmitglied Medienvielfalt und sichtbare linke Positionen. Jetzt die Beitrittserklärung ausfüllen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft

Linken, unabhängigen Journalismus stärken!

Mehr und mehr Menschen lesen digital und sehr gern kostenfrei. Wir stehen mit unserem freiwilligen Bezahlmodell dafür ein, dass uns auch diejenigen lesen können, deren Einkommen für ein Abonnement nicht ausreicht. Damit wir weiterhin Journalismus mit dem Anspruch machen können, marginalisierte Stimmen zu Wort kommen zu lassen, Themen zu recherchieren, die in den großen bürgerlichen Medien nicht vor- oder zu kurz kommen, und aktuelle Themen aus linker Perspektive zu beleuchten, brauchen wir eure Unterstützung.

Hilf mit bei einer solidarischen Finanzierung und unterstütze das »nd« mit einem Beitrag deiner Wahl.

Unterstützen über:
  • PayPal