Lockerungen und Hotspots

Das Infektionsschutzgesetz wird in der kommenden Woche geändert

  • Kirsten Achtelik
  • Lesedauer: 2 Min.

Die Inzidenzen steigen, Schutzmaßnahmen fallen weg. Am 19. März läuft das Infektionsschutzgesetz in seiner bisherigen Form aus, die neuen Regelungen sollen in der kommenden Woche im Parlament verabschiedet werden. Schon kurz nach der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs hagelte es Kritik von Lehrer- und Ärzteverbänden und Landesregierungen.

Und zu Recht: Details werden zwar noch verhandelt, der sogenannte Basisschutz soll aber die Maskenpflicht in öffentlichen Räumen nicht mehr enthalten. Damit gibt die Bundesregierung eines der wirksamsten Mittel gegen die Ausbreitung des Coronavirus aus der Hand und überlässt es den Einzelnen, sich individuell zu schützen. Aber wie bei der Impfung gilt auch für die Maske: Der dadurch gewährte Schutz ist nicht hundertprozentig, vielmehr kommt es auf die Menge der Viren an. Und die wird bei diesen Inzidenzen in Innenräumen steigen, wenn Maske tragen zur Ausnahme wird, anstatt Regel zu bleiben.

Spaß und Verantwortung

Olga Hohmann versteht nicht, was Arbeit ist und versucht, es täglich herauszufinden. In ihrem ortlosen Office sitzend, erkundet sie ihre Biografie und amüsiert sich über die eigenen Neurosen. dasnd.de/hohmann

Weiterhin möglich sein soll eine Maskenpflicht in Pflegeheimen, Kliniken und im öffentlichem Nahverkehr, in Fernzügen und Flugzeugen, die Testpflicht soll es weiterhin in Pflegeheimen und Schulen geben. Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach sagte in der Bundespressekonferenz am Freitag, damit sei der wichtige Schutz für vulnerable Gruppen weiterhin möglich. Er illustriert damit aber nur ein Problem, das es seit dem Beginn der Pandemie gibt und das mit der jetzigen Entwicklung verschärft wird: Menschen mit hohem Risiko, die nicht in Einrichtungen leben, werden nicht mitgedacht. Für sie wird es nach dem 20. März nicht mehr Freiheiten, sondern mehr Einschränkungen geben.

Zusätzlich zum »Basisschutz« soll es in Zukunft Regelungen für »Hotspots« geben. Bei »konkreter Gefahr einer sich dynamisch ausbreitenden Infektionslage« sollen die Landesparlamente die bisher geltenden Regelungen wie Maskenpflicht, Abstandsgebote, Hygienekonzepte oder Impf-, Genesenen- oder Testnachweise wieder in Kraft setzten können.
Lauterbach hofft, dass sich die Bundesländer über die Definition einer solchen dynamischen Infektionslage verständigen. Zu befürchten ist jedoch ein Flickenteppich unterschiedlicher Maßnahmen, der noch undurchsichtiger ist als ohnehin schon. Eine allgemeine Impfpflicht ist laut Lauterbach nötig, um die Pandemie in den Griff zu bekommen, zu viele Menschen seien weiterhin ungeimpft.

Für alle, die auf den Sommer hoffen, hat der Gesundheitsminister schlechte Nachrichten: Wegen der hochansteckenden Omikron-Variante werden die Inzidenzen nicht so stark sinken wie im vergangenen Jahr.

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