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- Deutschland gegen Italien
Recht schlägt Gerechtigkeit
Cyrus Salimi-Asl über Deutschlands Klage gegen Italien vor dem IGH
Selten gehen sich europäische Partnerländer vor dem Internationalen Gerichtshof (IGH) in Den Haag an den Kragen. Nun hat sich Deutschland aber Italien vorgeknöpft: Der Bundesregierung geht es gegen den Strich, dass italienische Gerichte weiter Einzelklagen auf Entschädigungen für Nazi-Verbrechen entgegennehmen. Dabei beruft sie sich zum einen auf ein IGH-Urteil von 2012, wonach alle in Italien erstrittenen Urteile unwirksam seien, zum anderen auf ein Entschädigungsabkommen mit Italien von 1961.
Rein formaljuristisch scheint die deutsche Seite im Recht zu sein, aber es ist recht wohlfeil, sich so aus einer Affäre tausendfachen Mordes zu ziehen. Wenn's ums Geld geht, kennen Deutsche ihre besten Freunde nicht mehr: Berlin sieht die Bibliothek des Goethe-Instituts schon unter dem Hammer eines römischen Auktionshauses. Entschädigungsansprüche hat Deutschland immer gerne bilateral abgegolten, das Geld aus dem Wirtschaftswunderland war nach dem Zweiten Weltkrieg willkommen in den Staaten, die unter Nazi-Terror litten. Allen späteren Forderungen erteilte man kaltschnäuzig eine Absage, selbst wenn historische Forschung seitdem neue Fakten ans Licht gefördert haben mag. Der abgeklärte Verweis auf Recht und Gerichtsurteile hinterlässt einen bitteren Nachgeschmack.
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