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Kein Stimmrecht trotz dauerhaftem Wohnsitz

Heinrich-Böll-Stiftung macht mit symbolischer Landtagswahl auf die Benachteiligung von Migranten aufmerksam

Das Wahlrecht in Deutschland ist an den Pass und nicht den dauerhaften Wohnsitz gebunden. Die Folge? Viele Migranten dürfen nicht an Wahlen teilnehmen – das gilt auch in Schleswig-Holstein.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1163528.wahlrecht-fuer-migranten-kein-stimmrecht-trotz-dauerhaftem-wohnsitz.html

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