Werbung

Werbeverbot fällt

Die Ampel-Koalition will Paragraf 219a abschaffen

  • Livia Lergenmüller
  • Lesedauer: 3 Min.

Am Freitag debattierte der Bundestag in der ersten Lesung über eine Streichung des Paragrafen 219a. Die Ampel-Koalition ist sich einig, das Verbot der »Werbung« für einen Schwangerschaftsabbruch aufzuheben. Dafür soll der 219a StGB in Gänze aufgehoben, zeitgleich aber eine Änderung des Heilmittelwerbegesetzes vorgenommen werden. Dieses sorgt dafür, dass Firmen keine irreführende Werbung über ihre medizinischen Produkte verbreiten dürfen. Künftig sollen demnach auch medizinisch nicht indizierte Schwangerschaftsabbrüche unter das Gesetz fallen.

Bisher dürfen Ärzt*innen öffentlich nur darüber informieren, dass sie Abtreibungen durchführen, aber nicht wie. Auch dies wurde erst durch eine Reform des Gesetzes im März 2019 möglich. Weiterhin wurden jedoch Ärzt*innen wegen Werbung verurteilt.

Diese strafgerichtlichen Urteile sollen aufgehoben und aktive Verfahren eingestellt werden, auch das sieht der vorliegende Entwurf vor. Darunter würde auch die Gießener Ärztin Kristina Hänel fallen. Sie war 2017 zu einer Geldstrafe verurteilt worden, da sie auf ihrer Website darüber informiert hatte, Abtreibungen durchzuführen. Ihr Fall hatte überhaupt erst eine öffentliche Aufmerksamkeit für die Gesetzeslage erzeugt.

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) zeigte gleich zu Beginn der Bundestagsdebatte die Absurdität des Paragrafen auf: »Wir erlauben jedem Verschwörungstheoretiker, jeder Fake-News-Schleuder, alles Mögliche im Internet zu verbreiten, nicht aber qualifizierten Ärzten, sachliche Information zu bieten.« Mit Blick auf das verfassungsrechtliche Urteil zum Paragraf 218, das ein Schutzkonzept für das ungeborene Leben fordert, stellte er klar, dass die Rechtsänderung keine Auswirkung auf eben jenes hätten.

Die CDU/CSU-Fraktion war erwartungsgemäß unzufrieden. Sie hatte in der letzten Legislaturperiode eine Streichung des Paragrafen verhindert. Ihren Gegenantrag mit dem Titel »Interessen der Frauen stärken, Schutz des ungeborenen Kindes beibehalten« begründete Nina Warken von der CDU mit der Befürchtung, dass Kliniken bald damit werben würden, wer die Abtreibungen am günstigsten und in der schönsten Atmosphäre durchführt. Für ihre Bemerkung »Ein Abbruch ist kein normaler medizinischer Eingriff. Er beendet Leben« erhielt sie Beifall von der AfD.

Carmen Wegge aus der SPD-Fraktion nutzte ihre Redezeit, um all den Frauen zu danken, die für diese Änderung jahrzehntelang auf die Straße gegangen sind und all den Ärzt*innen, die für ihr Recht gekämpft haben. »Dies ist ein schöner Moment, der Frauen ein Stück weit die Hoheit über ihre Körper zurückgibt.«

Die neue Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) erinnerte mit einem Verweis auf die USA daran, dass reproduktive Rechte nicht selbstverständlich sind. Die Debatte habe daher auch eine Signalwirkung: »Die Bundesregierung steht an der Seite der Frauen. Der Schwangerschaftsabbruch gehört einfach nicht ins Strafrecht.« Um eine Regelung außerhalb des Strafgesetzbuches werde sich eine Kommission kümmern. Diese soll noch in diesem Jahr ihre Arbeit aufnehmen.

Ebenfalls beraten wurde der Antrag der Linke-Fraktion, der eine Streichung des gesamten Paragrafen 218 forderte. Die Fraktion unterstütze die Änderungsvorhaben der Bundesregierung, fordere jedoch darüber hinaus »die vollständige Entkriminalisierung von Schwangerschaftsabbrüchen«. Laut ihrem Antrag gehören reproduktive Rechte nicht ins Strafgesetzbuch, die bisherige Beratungspflicht müsse zudem durch ein Recht auf Beratung ersetzt werden.

Nach der ersten Lesung geht der Regierungsentwurf zur Beratung an den federführenden Ausschuss.

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