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Möge die Wahlfreiheit mit dir sein

Der Paragraf 219a fällt, trotzdem müssen ungewollt Schwangere bis zum Abbruch Stress und Einschränkungen über sich ergehen lassen

Keine Zensur mehr: Gynäkolog*innen dürfen jetzt über Schwangerschaftsabbrüche informieren. Doch auch ohne Paragraf 219a bleibt die Entscheidungsfreiheit von ungewollt Schwangeren eingeschränkt.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1164816.schwangerschaftsabbruch-und-a-moege-die-wahlfreiheit-mit-dir-sein.html

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