Therapeuten in der Warteschleife

Trotz Akutsprechstunden und besserer Ausbildung: Noch immer dauert es lange bis zur Psychotherapie

  • Renate Wolf-Götz
  • Lesedauer: 5 Min.
Die Not ist groß: Patienten müssen zu lange warten, Therapeuten können nicht behandeln.
Die Not ist groß: Patienten müssen zu lange warten, Therapeuten können nicht behandeln.

Krisen und Katastrophen wie die Corona-Pandemie oder der Krieg in der Ukraine lösen bei vielen Menschen massive Angstgefühle aus. Scheint kein Ende in Sicht, schwindet das Gefühl der Sicherheit. Schlafstörungen und Gereiztheit bis hin zu Panikattacken oder anderen psychischen Störungen sind die Folge.

»Wenn unser Glaube an eine gerechte Welt durch Krisensituationen erschüttert wird, reagieren wir häufig mit Stress und Angstgefühlen«, erklärt die Diplom-Psychologin Sandra Jankowski, Mitglied im Berufsverband Deutscher Psycholog*innen. Betroffene sollten sich dann psychotherapeutische Hilfe holen, bevor sie noch tiefer in seelische Bedrängnis geraten. Doch häufig bekommen Patienten erst nach mehreren Monaten Wartezeit einen Behandlungstermin. Dabei gibt es viele junge, gut ausgebildete Ärzte und Psychologen, die nach entsprechender Weiterbildung zum Psychotherapeuten bereitstünden. Die Deckelung der Kassensitze durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) hindert sie jedoch daran, fachkundige Behandlungen anzubieten.

Der junge Psychotherapeut Niklas Lottes hatte das Glück, sich in einer Gemeinschaftspraxis im Rhein-Erft-Kreis niederlassen zu können. Schon nach wenigen Monaten war dem ambitionierten Facharzt klar, dass auch bei ihm neue Patienten mindestens ein Jahr auf einen Termin warten müssen. Ein Dilemma, das dem Präsidenten der Bundespsychotherapeutenkammer (BPTK) vertraut ist: »Psychische Erkrankungen verschlimmern sich dadurch und werden sogar chronisch«, warnt Dietrich Munz. Für ihn steht deshalb fest: »Wir brauchen dringend mehr Therapieplätze, vor allem in ländlichen Regionen.«

Die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) kommen indes zu ganz anderen Ergebnissen: Statistisch gesehen gilt etwa der Rhein-Erft-Kreis mit rund 100 praktizierenden Psychotherapeuten als überversorgt. Der festgelegte Bedarf des Landkreises sei um 64 Prozent überschritten, so die Statistik, die sich auf den Bedarfsplan-Schlüssel für Psychotherapeuten in den Regionen beruft. Basis für die Berechnungen ist die jeweilige Bevölkerungszahl. Demnach seien Städte wie München mit 1048 Kassensitzen um mehr als den doppelten Bedarf versorgt, und Kassel liege mit 160 Therapieplätzen sogar bei einer 250-prozentigen Versorgung. Nur Regionen wie die Lausitz mit 19 Psychotherapieplätzen entsprächen dem errechneten Bedarfsplan.

Aus Sicht der Therapeuten ist dieses Berechnungssystem jedoch nicht realistisch. »Wir orientieren uns an unseren aktuellen Wartelisten, nicht daran, was der KV-Schlüssel vorgibt«, so der junge Psychotherapeut. »Stichwort ist der Kassensitz«, ergänzt Lottes. Mit einem anerkannten Kassensitz könnten Psychotherapeuten ihre Behandlungen überhaupt erst mit den Krankenkassen abrechnen. In Praxen ohne Kassenzulassung müssten die Patienten ihre Therapie selbst bezahlen oder aufwändige Anträge bei ihren Krankenkassen einreichen. Das sei eine zusätzliche Herausforderung für psychisch Erkrankte, die Hilfe suchen.

Für den BPTK-Präsidenten ist es zudem ein denkbar schlechtes Rechenexempel, Kassenzulassungen für Psychotherapeuten derart zu deckeln: »Wenn psychisch kranke Arbeitnehmer früher als bisher mit einer Psychotherapie beginnen könnten, ließen sich lange Zeiten im Krankenstand und damit hohe Krankengeldzahlungen verringern«, betont Dietrich Munz. Die durchschnittlichen Krankheitstage von Arbeitnehmern mit der Diagnose einer psychischen Erkrankung werden nur noch von der Anzahl der Arbeitsausfälle bei Beschwerden des Muskel-Skelett-Systems wie Rückenschmerzen sowie von Atemwegserkrankungen übertroffen. »Statt der hohen Krankengeldzahlungen sollten die Krankenkassen mehr psychotherapeutische Behandlungsplätze schaffen«, fordert Munz.

Auch die Bundestagsabgeordnete der Grünen, Kirsten Kappert-Gonther, zweifelt an den errechneten Bedarfszahlen und plädiert für eine neue Berechnungsgrundlage. Dabei beruft sich die Politikerin auf eine Studie zur Weiterentwicklung der Bedarfserhebung. Das Ergebnis, in dem von 2000 zusätzlich notwendigen Psychotherapieplätzen die Rede ist, hat die gelernte Psychotherapeutin, die auf eine 25-jährige Berufserfahrung zurückblickt, kaum überrascht. Andere Untersuchungen wie etwa die der BPTK haben einen noch höheren Bedarf von bis zu 4000 fehlenden Psychotherapieplätzen ausgemacht. Nach der neuerlichen Bedarfsplannovellierung wurden aber gerade einmal 776 neue Plätze geschaffen.

Um dennoch eine Verkürzung der Wartezeiten zu erreichen, hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KVB) vor fünf Jahren psychotherapeutische Sprechstunden und Akutbehandlungen eingeführt, für die sich die Praxen jeweils ein Fenster offenhalten sollen. Anke Schliwen von der KVB sieht darin noch einen weiteren Vorteil: »Die Sprechstunden und Akutbehandlungen können gleichzeitig zu einem verringerten Behandlungsbedarf führen.« Gerade bei Jüngeren sei aus ihrer Sicht nicht immer klar, ob eine Richtlinientherapie wirklich notwendig ist oder ob sie woanders besser aufgehoben wären. Berufseinsteigern, die sich um einen Kassensitz bemühen, ist mit dieser Regelung allerdings nicht geholfen. Solange der Bedarfsschlüssel der steigenden Nachfrage nicht entsprechend angepasst wird, müssen sie sich für horrende Summen ab 100 000 Euro aufwärts in Kassensitz-Praxen einkaufen, die etwa aus Altergründen frei werden. Dabei lasten die hohen Ausbildungskosten meist noch auf ihren Schultern.

Ein neues Psychotherapeutengesetz, das vor knapp zwei Jahren in Kraft getreten ist, soll die ausbeuterischen Bedingungen, unter denen sich Psychotherapeuten in Ausbildung qualifizieren müssen, künftig verhindern. Die Studierendenvertreterin der Fachschaft Psychologie an der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, Katharina Janzen, hatte sich mit Verve für die Reform der Psychotherapeutenausbildung eingesetzt. Endlich werde den angehenden Psychotherapeuten während der Ausbildungszeit ein sozialrechtlicher Status zugesprochen, der ihnen während ihrer stationären Weiterbildung eine tarifliche Vergütung ermöglicht, freut sich Janzen. Das sei zumindest ein Anfang. An einigen Stellen greife das Gesetz, das dem medizinisch-klinischen sowie dem praktischen Anteil der Ausbildung eine höhere Bedeutung zuschreibt, aber deutlich zu kurz: Bei der Finanzierung der ambulanten Weiterbildung etwa oder bei den zusätzlich benötigten Studienplätzen für das neue Direktstudium, das nach dreijährigem Bachelor- und zweijährigem Masterstudiengang mit psychotherapeutischer Abschlussprüfung zur Approbation führt. »Da besteht noch großer Nachbesserungsbedarf«, betont Janzen.

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