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Einschüchterung genehmigt

Ulrike Wagener über ein Urteil zu Abtreibungsgegner*innen

Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg hat die Versammungsfreiheit von Abtreibungsgegner*innen über den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht von ungewollt Schwangeren gestellt. Die Urteilsbegründung ist Unsinn.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1166571.abtreibungsgegner-innen-einschuechterung-genehmigt.html

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