Einschüchterung genehmigt

Ulrike Wagener über ein Urteil zu Abtreibungsgegner*innen

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 1 Min.

Es ist ein Szenario, das bislang eher aus den USA bekannt ist: fundamentalistische Abtreibungsgegner*innen vor Beratungsstellen und Abtreibungskliniken. Die Stadt Pforzheim verbot 2019, dass eine Veranstaltung mit dem Titel »40 Days for Life / Lebensrecht ungeborener Kinder« in Sichtweite einer Schwangerschaftskonfliktberatungsstelle stattfinden durfte. Daran wollten über 40 Tage hinweg jeweils 20 Abtreibungsgegner*innen teilnehmen. Nun bewertete der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg dieses Verbot als rechtswidrig.

Das Gericht stellt damit die Versammungsfreiheit der Abtreibungsgegner*innen über den Eingriff in das Persönlichkeitsrecht der ungewollt Schwangeren. Die Prämisse: Auf der anderen Straßenseite würden sie den Betroffenen nicht die eigene Meinung aufdrängen und zu einem physischen oder psychischen Spießrutenlauf für sie führen. Das ist Quatsch. Der Besuch bei der Beratungsstelle ist Pflicht vor einem Schwangerschaftsabbruch. Wenn man dann noch mit Plakaten und Zurufen als unmoralisch handelnd stigmatisiert wird, ist das Einschüchterung. Nun gesetzlich genehmigt.

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