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- PKK-Urteil
Gewalt ist nicht immer Terror
Aert van Riel über die Entscheidung des EU-Gerichts zur PKK
Nicht nur europäische Regierungen treffen Entscheidungen, die im Sinne des türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan sind. Auch die Justiz folgt zuweilen der Lesart des Autokraten von Ankara. Das EU-Gericht in Luxemburg hat entschieden, dass die PKK auf der Terrorliste der Europäischen Union bleibt. Dagegen hatte die Arbeiterpartei Kurdistans erfolglos geklagt. Der Guerillakrieg der PKK richtet sich in erster Linie gegen das türkische Militär und kann nicht mit Terrorismus gleichgesetzt werden. Immerhin gibt es ein paar kluge Richter, die das im Unterschied zum EU-Gericht auch so sehen. Vor ein paar Jahren war in Belgien höchstinstanzlich entschieden worden, dass die PKK eine Partei in einem bewaffneten Konflikt ist. Als solche müssten sie und ihre Forderungen, die auf eine stärkere Autonomie abzielen, ernst genommen werden.
Der türkische Staat benutzt hingegen den Terrorvorwurf, um mit nahezu allen Mitteln gegen die PKK sowie ihre Verbündeten in Syrien und im Irak vorzugehen. EU-Staaten unterstützen die türkische Kriegspolitik durch Rüstungsexporte und ihre Terrorliste. Das ist nur ein Grund, warum man die EU nicht als Friedensprojekt bezeichnen sollte.
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