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Handy-Auswertung war rechtswidrig

Bundesverwaltungsgericht lehnt Revision des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge ab

Anstatt die Herausgabe von Mobil­telefonen und Zugangsdaten zu verlangen, müssen Asylbehörden mildere Mittel wählen.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1171029.urteil-aus-leipzig-handy-auswertung-war-rechtswidrig.html

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