Equal-Pay-Urteil: Zeigt her eure Löhne!

Ulrike Wagener über das Grundsatzurteil des Bundesarbeitsgerichts

  • Ulrike Wagener
  • Lesedauer: 2 Min.

Es ist ein riesiger Erfolg für die Gleichberechtigung: »Der Kollege hat eben besser verhandelt« gilt vor dem Gesetz nicht als Begründung dafür, dass ein Mann besser verdient als eine Frau, die die gleiche oder eine gleichwertige Arbeit ausübt. Das ist eine deutliche Schelte für Unternehmen in Deutschland, in denen undurchsichtige Lohnstrukturen und Gehaltsverhandlungen im stillen Kämmerlein gängige Praxis sind. Wer weiß schon vor der Einstellung, wie viel die künftigen Kolleg*innen in der Abteilung oder im Rest des Unternehmens verdienen? Doch ohne ein solches Wissen lässt sich schlecht verhandeln. Und Frauen schneiden generell schlechter bei Gehaltsverhandlungen ab als Männer, selbst wenn sie deren erfolgreiche Strategien übernehmen. Sie wissen schon: Was bei Männern als durchsetzungsfähig gilt, wird Frauen als zickig angekreidet.

Die Unternehmen sollten sich nun genau überlegen, wie sie Transparenz und Lohngleichheit unter ihren Mitarbeiter*innen herstellen können. Spätestens mit Verabschiedung der EU-Richtlinie zu Equal Pay werden sie dazu ohnehin verpflichtet sein. Bis dahin sind Frauen in Deutschland auf das Entgelttransparenzgesetz angewiesen – oder müssen die Auskunft einklagen.

Es gibt aber Menschen, die könnten diese Lohntransparenz weitaus unbürokratischer herstellen: die Kollegen! Deshalb der Appell an alle Männer: Zeigt euch solidarisch, erzählt euren Kolleg*innen, was ihr verdient. Das wird kaum dazu führen, dass ihr selbst weniger verdient. Aber es könnte helfen, dass in eurer Firma umgesetzt wird, was in der Europäischen Union – zumindest auf dem Papier – schon seit den 50ern Gesetz ist: gleicher Lohn für gleiche Arbeit.

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