Verantwortungsgemeinschaft: Mehrwert nur für Notare

Daniel Lücking zur geplanten Verantwortungsgemeinschaft

  • Daniel Lücking
  • Lesedauer: 1 Min.

Es klingt zunächst einmal gut, dass das Justizministerium mit der Schaffung der sogenannten Verantwortungsgemeinschaft der Lebensrealität alleinstehender Menschen besser Rechnung tragen will. Geht es nach Minister Marco Buschmann (FDP), soll eine solche Gemeinschaft ab 2025 notariell beurkundet werden und beispielsweise Auskunftsrechte im Krankheitsfall gewährleisten können. Buschmann beteuert, dass sich daraus keine erbrechtlichen oder unterhaltsrechtlichen Auswirkungen ergeben sollen.

Was Buschmann als Bedarf alleinstehender Menschen und Alleinerziehender sieht, dürfte sich in erster Linie als weitere Einnahmequelle für Notare etablieren. Schon jetzt lassen sich die von Buschmann angekündigten rechtlichen Absicherungen über Vorsorgevollmachten erreichen. Statt jedoch deren Stellenwert und Rechtssicherheit zu steigern, wird eine weitere absehbar kostspielige notarielle Dienstleistung etabliert. Die muss man dann nicht nur eingehen wollen, sondern sich auch finanziell leisten können.

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