Keine Waffenerlaubnis für Compact-Anteilseigner

Verwaltungsgericht vermutet Einstufung als »waffenrechtlich unzuverlässig«

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Diese Fans des rechtsextremistischen Magazins »Compact« möchte man nicht mit Waffen sehen. Ein Anteilseigner klagte nun erfolglos dagegen, dass ihn die Kreispolizeibehörde als »waffenrechtlich unzuverlässig« einstuft.
Diese Fans des rechtsextremistischen Magazins »Compact« möchte man nicht mit Waffen sehen. Ein Anteilseigner klagte nun erfolglos dagegen, dass ihn die Kreispolizeibehörde als »waffenrechtlich unzuverlässig« einstuft.

Köln. Einem früheren Anteilseigner des kürzlich verbotenen rechtsextremistischen »Compact«-Magazins darf einer Gerichtsentscheidung zufolge voraussichtlich seine Waffenerlaubnis entzogen werden. Wie das Kölner Verwaltungsgericht nach Angaben vom Freitag in einem Eilverfahren beschloss, dürfte der ehemalige Anteilseigner der Compact-Magazin GmbH voraussichtlich als »waffenrechtlich unzuverlässig« eingestuft werden. Der Mann sei Mitglied in einer Vereinigung gewesen, die Bestrebungen gegen die verfassungsmäßige Ordnung verfolgt habe, hieß es zur Begründung.

Den Gerichtsangaben zufolge schloss der nicht namentlich genannte Mann 2015 einen Vertrag mit der Compact-Magazin GmbH. Danach war er bis Ende 2023 als sogenannter stiller Gesellschafter mit einer Einlage von 5000 Euro an dem gleichnamigen Magazin beteiligt. Seinen Angaben zufolge habe dies einem Anteil von 0,74 Prozent entsprochen, erklärte das Gericht. Die zuständige Kreispolizeibehörde widerrief die waffenrechtlichen Erlaubnisse des Manns, wogegen sich dieser mit einem Eilantrag vor dem Verwaltungsgericht wehrte.

Zur Begründung seiner Ablehnung führte das Gericht aus, dass der Abschluss des Gesellschaftsvertrags rechtlich mit einem Aufnahmeantrag in einen Verein vergleichbar sei. Es genüge allein die passive Mitgliedschaft in einer verfassungsfeindlichen Vereinigung, um als waffenrechtlich unzuverlässig zu gelten, erklärte es. Ob sich der Mann darüber hinaus verfassungsfeindlich betätigt habe oder nicht, sei nicht relevant.

Gegen den Beschluss (Az. 20 L 1131/24) kann noch Beschwerde eingelegt werden. Darüber müsste das Oberverwaltungsgericht in Münster entscheiden.

Das von dem Aktivisten Jürgen Elsässer geleitete »Compact«-Magazin wurde Mitte Juli vom Bundesinnenministerium verboten. Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) bezeichnete es bei der Bekanntgabe des Verbots als »ein zentrales Sprachrohr der rechtsextremistischen Szene«. Das Magazin war bereits 2021 vom Bundesverfassungsschutz als gesichert extremistisch, völkisch-nationalistisch sowie minderheitenfeindlich eingestuft worden.

Zeitgleich mit dem Verbot wurden Geschäftsräume von »Compact« in Sachsen, Brandenburg, Hessen, und Sachsen-Anhalt sowie Wohnungen von führenden Mitarbeitern, der Geschäftsführung und wesentlichen Anteilseignern durchsucht. Das Magazin geht inzwischen vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig juristisch gegen die Verbotsverfügung des Ministeriums vor. AFP/nd

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