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Eine Sache der Kommune

Nach einer Haftstrafe in die eigene Wohnung ziehen oder auf der Straße leben? Die Antwort ist einzelfallabhängig

Die Justiz kann keinen fehlenden Wohnraum herzaubern. Gezielte Resozialisierungsmaßnahmen könnten aber die hohe Wohnungslosigkeit nach Haftentlassungen senken.

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191173.wohnen-nach-haft-eine-sache-der-kommune.html

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