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Eine Sache der Kommune
Nach einer Haftstrafe in die eigene Wohnung ziehen oder auf der Straße leben? Die Antwort ist einzelfallabhängig
Die Justiz kann keinen fehlenden Wohnraum herzaubern. Gezielte Resozialisierungsmaßnahmen könnten aber die hohe Wohnungslosigkeit nach Haftentlassungen senken.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/1191173.wohnen-nach-haft-eine-sache-der-kommune.html
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