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Bei Hausbesitz im Ausland kann Sozialhilfe verweigert werden

Urteil

Besitzt ein Sozialhilfeempfänger im Ausland ein Haus oder ein Grundstück und macht keine konkreten Angaben zu dessen Wert, kann die Unterstützung gestrichen werden. Nötig sind Angaben zu Größe, Alter und Bauweise einer Immobilie, um das Vermögen eines Empfängers und damit seine Bedürftigkeit ermitteln zu können. Das hat das Sozialgericht Dortmund in einem kürzlich veröffentlichten Urteil entschied...

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