Änderung am geplanten Wehrdienstgesetz

Bundesregierung will Parlament mehr Mitbestimmung einräumen

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Die Bundeswehr soll von 180 000 auf 260 000 aktive Soldaten anwachsen. Diesem Ziel dient die Einführung des zunächst noch freiwilligen Wehrdienstes ab dem Jahr 2027.
Die Bundeswehr soll von 180 000 auf 260 000 aktive Soldaten anwachsen. Diesem Ziel dient die Einführung des zunächst noch freiwilligen Wehrdienstes ab dem Jahr 2027.

Ein Entwurf für die Einführung eines neuen Wehrdienstes durch die schwarz-rote Koalition sieht eine Stärkung der Rechte des Bundestags vor. Dies berichteten Medien am Freitagnachmittag. Laut der zwischen den Ressorts abgestimmten neuen Fassung des Gesetzentwurfs muss das Parlament den jeweiligen Schritten auf dem Weg dorthin zustimmen.

Zudem wurden die vorgesehenen verpflichtenden Musterungen um ein halbes Jahr auf Juli 2027 vorverlegt. Betroffen sind alle Personen, die ab 2008 geboren wurden. Verpflichtend ist die Teilnahme an einer Musterung nur für Männer, da die 2011 ausgesetzte Wehrpflicht nur für Männer gilt. Für eine Verpflichtung von Frauen müsste das Grundgesetz geändert werden.

Das Wehrdienstgesetz soll von der Regierung Ende dieses Monats beschlossen werden. Deutschland will die Bundeswehr in den nächsten Jahren von bisher gut 180 000 auf 260 000 aktive Soldaten aufstocken und begründet dies mit neuen Nato-Verpflichtungen einerseits und der vermeintlichen Bedrohung durch Russland andererseits. Deutlich erhöhen soll sich auch die Zahl der verfügbaren Reservisten. Zum Erreichen der geplanten Personalstärke soll der zunächst freiwillige Wehrdienst dienen. Der Gesetzentwurf enthält auch Klauseln, wonach der Dienst verpflichtend werden soll, wenn diese in den Folgejahren nicht erreicht wird. nd

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