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Spanien: Berufsverbot für den Generalstaatsanwalt
Spaniens Generalstaatsanwalt Álvaro García Ortiz im Visier der Rechten
Álvaro García Ortiz hat unfreiwillig Geschichte geschrieben. Er musste sich als erster amtierender Generalstaatsanwalt vor Gericht verantworten und er wurde zudem vom Obersten Gerichtshof in Madrid zu einem zweijährigen Berufsverbot verurteilt. Die Verurteilung des am 16. Dezember 1967 im kleinen zentralspanischen Dorf Lumbrales geborenen verheirateten Vaters von zwei Kindern sorgt für einen Aufschrei im Land. Auch Richter und Staatsanwälte sprechen von einem »weichen Staatsstreich« im Rahmen eines »Lawfare« (juristischen Kriegs) gegen die sozialdemokratische Regierung.
Regierungschef Pedro Sánchez hatte den konfessionslosen Juristen 2022 zum Generalstaatsanwalt ernannt. García Ortiz hatte an der Universität Valladolid studiert und wurde 1998 Staatsanwalt. Er geriet ins Visier rechter Kräfte, deren Richter den Obersten Gerichtshof dominieren. Er soll »vertrauliche Daten« über den Lebensgefährten der Regionalpräsidentin der Hauptstadtregion Isabel Díaz Ayuso an die Presse durchgestochen haben. Ayuso ist Führungsmitglied der rechten Volkspartei (PP).
García Ortiz trat zu Wochen zurück, um das Amt zu schützen. Er bestreitet die Vorwürfe weiter. Das »Urteil« wurde eilig am 50. Todestag von Diktator Franco am 20. November gesprochen, aber die Begründung liegt weiter nicht vor. Bewiesen wurde nichts, Journalisten hatten vor Gericht ausgesagt, längst die E-Mail gekannt zu haben, in welcher der Ayuso-Lebensgefährte den Steuerbetrug gegenüber der Staatsanwaltschaft eingeräumt hatte. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Selbst dann kann García Ortiz noch vor das Verfassungsgericht ziehen, wo rechte Richter über keine Mehrheit mehr verfügen.
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