Brautflor erst nach dem Papierkrieg

Für binationale Paare hält das Gesetz bei der Heirat viele Hürden bereit / Weitere Verschärfungen seit August

  • Birgit von Criegern
  • Lesedauer: ca. 3.0 Min.

Der Gang zum Traualtar bedeutet für manche Verliebte mehr noch als für andere die Sicherung einer gemeinsamen Zukunft: für Paare, von denen ein Partner nicht deutsch ist. Weil mit dem Ringtausch zugleich das Recht auf eine befristete Aufenthaltserlaubnis erworben wird, sind Behörden jedoch gegen »Scheinehen« argwöhnisch.

Mit der Romantik kam der Behördenstress: Annette F. (Name geändert), 36, verliebt, heute erfolgreich verheiratet, sagt: »Früher war ich nicht der Typ für eine Eheschließung.« Im vergangenen Jahr lernte sie Mehmed kennen. Beide verliebten sich bei gemeinsamer künstlerischer Filmarbeit in Berlin. Für Mehmed, der aus der Türkei kam, gab es dann Probleme bei der Verlängerung seines Aufenthaltstitels, er sollte ausreisen. Annette: »Eine Distanzbeziehung, bei der wir einander nur noch mit dem Flugzeug besuchen können, war für uns eine schlechte Aussicht. Darum beschlossen wir zu heiraten – drei Monate nach Beginn unserer Beziehung.« Im Februar 2007 suchten sie das Standesamt auf und bekamen ihren »Laufzettel«, die Liste nötiger Dokumente für die Heirat.

Test auf Ehetauglichkeit
Als Nichtdeutscher musste Mehmed zusätzlich zu Pass und Meldebestätigung eine beglaubigte Übersetzung des Passes vorlegen sowie Geburtsurkunde und ein Ehetaugli...


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