Psychiatrie kritisiert

Gutachten moniert Zwangseinweisungen

Das Berliner Psychiatriegesetz muss demnächst reformiert werden, weil es gegen eine schon unterschriebene, aber noch nicht umgesetzte UN-Konvention verstößt. Das zumindest ist das Fazit eines Gutachtens, das die Berliner Rechtsanwälte Wolfgang Kaleck, Sönke Hilbrans und Sebastian Scharmer im Auftrag der Bundesarbeitsgemeinschaft Psychiatrieerfahrener erstellt haben.

Am Montag wurde es im Abgeordnetenhaus der Presse vorgestellt. Der rechtspolitische Sprecher der Fraktion der Grünen im Berliner Parlament, Dirk Behrendt, erläuterte die Hintergründe: Am 30.3. des vergangenen Jahres unterzeichnete die Bundesregierung die UN-Konvention über die Rechte behinderter Menschen. ...


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