Streikversammlungen mit Polizeipräsenz

Ver.di warnt vor neuem Versammlungsgesetz

  • Lesedauer: 2 Min.
Heinrich Birner ist Geschäftsführer von ver.di München.
Heinrich Birner ist Geschäftsführer von ver.di München.

ND: Ginge es nach dem Willen der CSU, würde die Versammlungsfreiheit in Bayern noch vor der Sommerpause stark eingeschränkt. Bereits Fahnen, Anstecker und einheitliche Schilder könnten dann nach polizeilichem Ermessen gegen das neue »Militanzverbot« verstoßen und mit Geldbuße bestraft werden. Würde das auch Streiks beeinträchtigen?
Birner: Jeder Streik ist mit einer Versammlung verbunden. Das beginnt schon bei den Streikposten vor dem Tor. Wenn das Versammlungsrecht hier eingeschränkt wird, betrifft uns das ganz direkt. Nach den Vorstellungen der CSU sind bereits zwei Streikposten eine anmeldungspflichtige Versammlung.

Sie befürchten, dass die Hälfte aller Streiks dadurch wirkungslos werden könnte. Wie das?
Nach den Regierungsplänen müssen Streikpostenversammlungen vor einem Betrieb 72 bzw. 96 Stunden vorher angezeigt werden. Sonst droht ein Bußgeld von bis zu 3000 Euro. Die zuständige Behörde oder die Polizei informiert üblicherweise Dritte, die von einer Versammlung betroffen sind, also auch die Arbeitgeber. Damit würde uns jeder zweite Streik kaputt gemacht werden, weil die Arbeitgeber ausreichend Zeit hätten, Gegenmaßnahmen zu ergreifen.

Künftig wären zudem deutlich mehr Ordner für eine Versammlung nötig, und die Behörden dürften Ordner ablehnen, die ihnen »ungeeignet« oder »unzuverlässig« erscheinen.
Diese Maßnahme ist von besonderer Willkür. Allein die Behörde oder die Polizei bestimmen darüber. Ein Ordner in einer Versammlung zu sein, ist genauso ein Grundrecht, wie an ihr teilzunehmen. Hier wird eine Grundrechtsverwirkung ausgesprochen, die nur dem Bundesverfassungsgericht zusteht.

Versammlungen in Räumen sollen ebenfalls eingeschränkt werden. Beträfe das auch Streikversammlungen?
Ja, die zuständige Behörde könnte sogar einen Versammlungsleiter in einer Streikversammlung ablehnen. Außerdem hätte die Polizei Anwesenheitsrecht. Lediglich der Polizeieinsatzleiter müsste sich zu erkennen geben, nicht mehr die einzelnen Beamten.

Eine solche Beschneidung der Versammlungsfreiheit ist Juristen zufolge grundgesetzwidrig. Eine Klage zieht sich über Jahre, das neue Gesetz bliebe erstmal in Kraft. Was wollen Sie tun?
Das ist das Problem. Wir werden jetzt alle Kraft darauf verwenden, die Gewerkschaften zusammen mit Oppositionsparteien und anderen Organisationen zu mobilisieren, damit wir dieses Gesetz zu Fall bringen. Sollte die CSU das Gesetz dennoch durchsetzen, sind wir aber auch zur Klage bereit.

Fragen: Rolf-Henning Hintze

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