Präzisierung notwendig

  • René Heilig
  • Lesedauer: 1 Min.

Mord ist ein Verbrechen. Er wird nach Möglichkeit schwer bestraft. Klar. Nun aber stelle man sich vor, das im Gesetzbuch nur die Vorbereitung eines Mordes, nicht aber die Tat selbst unter Strafe gestellt wird. Absurd? Sicher. Gerade wenn es um Mord in Größenordnungen geht. Nach aktueller Gesetzeslage (§ 80 Strafgesetzbuch) ist hierzulande nur die Vorbereitung eines Angriffskrieges strafbar. Diese Ungenauigkeit bestärkte den Generalbundesanwalt bereits mehrfach darin, Strafanzeigen von Friedensgruppen zurückzuweisen. Der oberste deutsche Strafverfolger hielt sich streng an den »eindeutigen Wortlaut der Vorschrift« und so waren alle fein raus, die sich ja »nur« – siehe Überfall auf Jugoslawien – an dem von anderen vorbereiteten Angriffskrieg beteiligten.

Dieser cleveren Auslegung will die Linksfraktion einen Riegel vorschieben. Zu groß ist die Verlockung für eine Bundesregierung und das Parlament, beim nächsten Waffengang irgendwo auf der Welt wieder ungestraft »Bündnistreue« zu beweisen. Die Linken legten einen Entwurf zur Änderung des entsprechenden Paragrafen vor. Man kann streiten, ob er – wie manche meinen – gerade wegen seiner universellen Formulierung juristisch ausgefeilt genug ist. Doch gerade jene Abgeordneten, die das bezweifeln, sind aufgerufen, zur Klarstellung beizutragen. Was allerdings schwer ist, wenn das bei vielen sowieso unbequeme Thema – laut Tagesordnung – erst irgendwann nach 21 Uhr zur Sprache kommt.

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