Nie mehr allein

Das BKA soll Wohnungen auch mit Kameras überwachen dürfen

  • Ines Wallrodt
  • Lesedauer: ca. 2.5 Min.

Im Anti-Terror-Kampf soll das Bundeskriminalamt künftig Privatwohnungen mit Kameras überwachen dürfen. Unionsländer signalisierten Unterstützung für das neue BKA-Gesetz. Opposition und Datenschützer lehnen die Pläne ab.

Scheibchenweise dringt durch, worin der Kompromiss zwischen dem Innenminister und der Justizministerin bei der Neufassung des Gesetzes für das Bundeskriminalamt (BKA) eigentlich besteht. Um Spähsoftware heimlich auf Rechnern von Verdächtigen zu installieren, darf die Polizei nicht in Wohnungen einbrechen. Online-Überwachung ist dennoch möglich: Sogenannte Bundestrojaner können über das Internet eingeschleust werden. Erlaubt sein soll das heimliche Eindringen in Privaträume jedoch, um fingernagelgroße Überwachungskameras anzubringen.

Das ist insofern überraschend, als dass sich der Streit vor der Einigung am Dienstag um eben die Frage gedreht hatte: Darf für die Vorbereitung der Online-Überwachung fremder Wohnraum betreten werden oder nicht? Brigitte Zypries (SPD) war dagegen und argumentierte mit dem grundgesetzlichen Schutz der Wohnung. Deshalb sah es zunächst so aus, als ob sich Wolfgang Schäuble (CDU) seiner Ministerkollegin gebeugt ...


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