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Bundesgerichtshof: Künftig mehr Rechte von Vätern mit »Kuckuckskindern«

Rechtsprechung

Jahrelang hatte er geglaubt, die drei Kinder seiner Ehefrau seien von ihm – bis vor fünf Jahren die Wahrheit ans Licht kam: Nicht er, sondern ein anderer hat die inzwischen 12, 14 und 15 Jahre alten Kinder gezeugt – vermutlich der heutige Lebensgefährte seiner inzwischen geschiedenen Frau. Nun kann der Mann aus Niedersachsen den Unterhalt, den er über Jahre hinweg für die »Kuckuckskind...

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